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Fachlexikon

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HOAI

HOAI ist die Abkürzung für „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“. Sie stellt das Preisrecht dar, auf dessen Grundlage das Honorar für die Architekten- oder Ingenieurleistung berechnet wird. Soweit keine anderen, schriftlichen Vereinbarungen bei Abschluss eines HOAI-Vertrages getroffen werden, gilt grundsätzlich das jeweilige Mindesthonorar als vereinbart. Die Höchstsätze dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung überschritten werden.





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