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Fachlexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu Branchenspezifischen Begriffen



Baukostenvereinbarung

„Wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung noch keine Planungen als Voraussetzung für eine Kostenschätzung oder Kostenberechnung vorliegen, können die Vertragsparteien …schriftlich vereinbaren, dass das Honorar auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten einer Baukostenvereinbarung…berechnet wird. Dabei werden nachprüfbare Baukosten einvernehmlich festgelegt“ [12 S. 25]




Siehe auch

Kostenberechnung



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